Mit einer Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) per 1. Januar 2019 sollen Personen, die grundlos oder missbräuchlich betrieben wurden, besser geschützt werden. Konkret wird ein neues und einfaches Verfahren eingeführt, mit welchem man sich gegen ungerechtfertigte Eintragungen im Betreibungsregister wehren kann. Folgender Beitrag vermittelt einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Rechtsbehelfe, die einem zu Unrecht Betriebenen ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung stehen.
Betreibungsverfahren in der Schweiz
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